
Information zur periodischen Nachführung der amtlichen Vermessung
Gemäss Artikel 22 der VAV (Verordnung über die amtliche Vermessung, SR 211.432.2) unterliegen sämtliche Bestandteile der amtlichen Vermessung der Nachführungspflicht. Mittels periodischer Nachführung (PNF) werden jene Objekte nachgeführt, für welche kein Meldewesen eingerichtet ist. Darunter fallen primär Objekte wie Wald, Gewässer, Strassen oder Gartenanlagen, vorwiegend ausserhalb der Bauzone.
Nach der erstmaligen PNF2011-2012 steht nun bereits die zweite Durchführung an. Schwerpunkt der Bearbeitung bildet die Aktualisierung der Waldränder in Austausch mit dem kantonalen Forstamt. Die resultierenden Kulturflächenänderungen haben keine rechtliche Bedeutung, sondern beschreibenden Charakter (Grundbuch).
Ein Grossteil der Arbeiten wird aufgrund aktueller Luftbilder analysiert und durchgeführt. Teilweise werden Abklärungen und Vermessungen vor Ort nötig sein.
Bearbeitung der Pilotgemeinden Benken & Eschenbach
Die Lukas Domeisen AG ist mit der Bearbeitung der Pilotgemeinden Benken & Eschenbach beauftragt. Die übrigen Gemeinden werden in einer zweiten Etappe angegangen. Die Arbeiten dauern von Dezember 2018 bis April 2019. Wir bitten Sie deshalb, den Vermessungsfachleuten den nötigen Zutritt zu gewähren und die Arbeiten zu ermöglichen.
Bewilligungspflichtige Objekte werden über das Meldewesen laufend nachgeführt (LNF). Eine Analyse oder Behebung von Mängeln in dieser Hinsicht ist nicht Teil des Projektes.
Bei Fragen zum Projekt oder den anstehenden Arbeiten stehen Ihnen die folgenden Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Lukas Domeisen AG, Uznach
Bruno Rüdisüli – 055 286 13 60
Kantonale Vermessungsaufsicht, St. Gallen
Pierre Herter – 058 229 31 47
Weitere Informationen zur amtlichen Vermessung: Geometer - Übersicht Amtliche Vermessung