Die Amtliche Vermessung bildet Bestandteil des Grundbuchs (Art. 942 und 950 ZGB). Sie hat die Aufgabe, Informationen über Lage, Form und Inhalt von Grundstücken zu beschaffen und diese in Plänen und Registern darzustellen, zu verwalten und nachzuführen. Sie dient somit der Sicherung des Grundeigentums und der Wahrung damit verbundener Rechte und Pflichten. Als Grundlage für die Anlage und Führung des eidgenössischen Grundbuches und für zahlreiche Anwendungen in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben ist sie unentbehrlich. Als Inhaber des eidgenössischen Geometerpatents liegt die Amtliche Vermessung in der Kernkompetenz unserer Geometer.

In der Amtlichen Vermessung unterscheiden wir zwischen folgenden Aufgaben:

Ersterhebung: Ersterfassung und Neuvermessung eines Gebietes.

Erneuerung: Umarbeitung der Daten und Bestandteile auf Grund neuer Vorschriften wie neue Datenmodelle etc.

Nachführung: Aktualisierung und Unterhalt der Daten, Pläne und weiteren Bestandteilen des Vermessungswerkes.

Als Geometer übernehmen wir in der amtlichen Vermessung folgende Tätigkeiten:
  • Grenzänderungen
  • Grundstückteilungen
  • Parzellierungen
  • Rekonstruktion dh. die Wiederherstellung der Versicherung von Grenzpunkten
  • Gebäudenachführung: neu erstellte oder veränderte Bauten müssen vor Ort aufgenommen und im Vermessungswerk nachgeführt werden
  • Nachführung der übrigen Informationsebenen wie Bodenbedeckung, Fixpunkte, Einzelobjekte etc. der AV