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2716901.686 1231158.187 / 420.057

Grundstücksmutationen

Möchten Sie ein oder mehrere Grundstücke teilen, parzellieren, vereinigen, den Grenzverlauf ändern oder ein Baurechtsgrundstück errichten lassen , muss der Nachführungsgeometer diese Änderungen als Grundstücksmutation in den Daten der amtlichen Vermessung ausführen. Grundstückmutation ist der Überbegriff für jede Änderung an einem Grundstück.

Für Mutationen im Kanton Glarus wenden Sie sich an Geodata Glarus AG.

Beispiel einer Mutationsurkunde mit Tabelle, Plan und Liegenschaftsbeschrieben

Vorgehen für Grenzmutation

Die Lukas Domeisen AG ist in den 10 St. Galler Gemeinden des Linthgebiets (von Rapperswil-Jona bis Amden) als Nachführungsgeometer für die amtlichen Vermessung zuständig. In diesen Aufgabenbereich gehört auch die Vermessung von Grundstücken. Sollen die Grenzen zwischen Grundstücken geändert werden, ein Grundstück geteilt oder parzelliert oder ein Baurecht errichtet werden, sind Sie bei uns richtig.

Gerne beraten wir Sie bereits vor einer Auftragserteilung für eine Grundstücksmutation bei der Grenzziehung, einer sinnvollen Parzellierung oder bei der Einholung der notwendigen Bewilligungen. Die Grundeigentümer definieren das Grundstückgeschäft und ermächtigen das zuständige Grundbuchamt eine Mutation beim Geometer zu bestellen.

Der Geometer nimmt die Vermessung gemäss Auftrag vor und erstellt die Mutationsurkunde mit allen notwendigen Dokumenten für die Erstellung der (Kauf-)Verträge bzw. die Anmeldung und Eintragung des Grundstücksgeschäfts im Grundbuch.

Im Kanton St. Gallen ist das zuständige Grundbuchamt bei Grundstückgeschäften federführend. Es prüft, ob beim vorgesehenen Geschäft keine (rechtlichen) Bestimmungen verletzt werden und weist die Parteien auf einzuholende Bewilligungen hin.

Gerne beraten wir Sie bei Ihren Grundstückgeschäften wie Abparzellierungen, Grenzänderungen oder Errichtung von Baurechten und unterstützen Sie beim Einholen von allfällig notwendigen Bewilligungen. Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne.

Kennzeichnung Grenzen vor Ort

Markstein aus Granit kennzeichnet Grenzpunkt

Bolzen kennzeichnet einen Grenzpunkt

Ablauf Grenzmutationen

01

Definition Auftrag Grenzmutation
    Parteien definieren neue GrenzenAuftragserteilung an Geometer via GrundbuchamtBewilligungen für Abparzellierung (AREG, LA, Wald)
Ausgeführt durch:

Parteien / Grundeigentümer

02

Prüfung Mutationsauftrag
    Grundbuchamt prüft Auftrag ParteienAuftragserteilung an Geometer
Ausgeführt durch:

Grundbuchamt

03

Ausführung Mutation
    Prüfung MutationsauftragVermessung vor OrtNachführung AV-DatenMutationsurkundeVermarkung
Ausgeführt durch:

Geometer (Lukas Domeisen AG)

04

Weiterbearbeitung Mutation
    Prüfung MutationsunterlagenVerträge erstellenBeurkundungGrundbuchanmeldung /-eintrag
Ausgeführt durch:

Grundbuchamt

Ansprechpartner

Lukas DomeisenLukas Domeisen
Geschäftsleitung
__
Lukas Domeisen
l.domeisen@igd.ch
Bruno RüdisüliBruno Rüdisüli
Geschäftsleitung
__
Bruno Rüdisüli
b.ruedisueli@igd.ch