Vorsorgliche Beweisaufnahme
Bauen ist für alle Beteiligten mit Risiken verbunden. Die zunehmend verdichtete Bauweise und die erhöhte Komplexität haben dazu geführt, dass die Risiken für Bauschäden und Schadenwirkungen auf Nachbargrundstücke zugenommen haben.
Risikomanagement und Verfahren
Das Risiko wird oft unterschätzt. Gemäss geltendem Recht (ZGB Art. 679) liegt die Beweispflicht beim Bauherrn. Die vorsorgliche Beweissicherung ist ein äusserst wichtiges Element des Risikomanagements. In vielen Fällen können später eingebrachte, unberechtigte Haftungsansprüche nur dank der vorsorglich erhobenen Beweismittel erfolgreich abgewehrt werden. Hierfür stehen sämtliche Verfahren der Ingenieurvermessung oder deren Kombination zur Auswahl:
- Setzungsmessungen: Höhenkontrolle mit Nivellement
- Lagekontrolle mit Verschiebungsmessung
- Baugruben- oder Bauwerksüberwachung
- Rissprotokolle, Rissmonitoring (Musterbeispiel: Rissprotokoll zur vorsorglichen Beweisaufnahme)
- Bauexpertise und Baucontrolling
- Feststellung und Mediation von Baumängeln
- Moderne Erschütterungsmessung, Inklinometer
Fazit
Bauarbeiten können an Nachbarliegenschaften und Bauten erhebliche Schäden verursachen. Meistens haftet der Bauherr für diese Schäden. Mit vorsorglichen Beweis- und Sicherungsmassnahmen kann das Haftungsrisiko massiv eingegrenzt werden. Sei dies mit einem Rissprotokoll oder erweiterten Methoden der Ingenieurvermessung. Eine lohnende Investition bei jedem Bauvorhaben!
Gerne beraten wir Sie hinsichtlich einer Risikoabschätzung, Methodenfindung und Schadensanalyse. Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie unseren Informationsflyer zur vorsorglichen Beweisaufnahme an!