46°14′06.70″N8°0′55.60″O

46°14′06.70″N 8°0′55.60″O

x

46°14′06.70″N8°0′55.60″O

46°14′06.70″N 8°0′55.60″O

x

46°14′06.70″N8°0′55.60″O

46°14′06.70″N 8°0′55.60″O

x

2716901.686.1231158.187/
2716901.686 1231158.187 / 420.057

Vorsorgliche Beweisaufnahme

Bauarbeiten können an Nachbarliegenschaften und Bauten erhebliche Schäden verursachen. Meistens haftet der Bauherr für diese Schäden. Mit vorsorglichen Beweis- und Sicherungsmassnahmen kann das Haftungsrisiko massiv reduziert werden. Eine lohnende Investition bei jedem Bauvorhaben!

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich Risikoabschätzung, Methoden und Schadensanalyse. Kontaktieren Sie uns oder fordern Sie unseren Flyer zur vorsorglichen Beweisaufnahme an!

Risikomanagement

Das Haftungsrisiko bei Bauprojekten wird oft unterschätzt. Gemäss geltendem Recht (ZGB Art. 679) liegt die Beweispflicht bei der Bauherrschaft. Die vorsorgliche Beweissicherung ist deshalb ein äusserst wichtiges Element des Risikomanagements. In vielen Fällen können damit später eingebrachte, unberechtigte Haftungsansprüche erfolgreich abgewehrt werden.

Verfahren für vorsorgliche Beweisaufnahme

  • Setzungsmessungen: Höhenkontrolle mit Nivellement
  • Lagekontrolle mit Verschiebungsmessung
  • Baugruben- oder Bauwerksüberwachung
  • Rissprotokolle, Rissmonitoring
  • Bauexpertise und Baucontrolling
  • Feststellung und Mediation von Baumängeln
  • Moderne Erschütterungsmessung, Inklinometer

Rissprotokolle

Im Auftrag von Bauherrschaften, Gerichten und Versicherungen erstellen wir vor Baubeginn Rissprotokolle. Unser Auftraggeber schützt sich damit vor unrechtmässigen Schadensforderungen.

Wir nehmen Zustand und bestehende Risse an Objekten (Bauten, Strassen etc.) auf und dokumentieren sie fotografisch und mit Skizzen. Das Resultat ist ein Riss- und Zustandsprotokoll zur vorsorglichen Beweisaufnahme gemäss SN 640 312a. Dieses wird den betroffenen Parteien zur Anerkennung und Bestätigung vorgelegt.

Nach Abschluss der Bauarbeiten kann dank dem Protokoll das Ausmass der Schäden, die durch die Bauarbeiten verursacht wurden, einfach festgestellt werden. Bauherrschaften können sich auf diese Art und Weise gegen ungerechtfertigte Forderungen von betroffenen Liegenschaftsbesitzern absichern.

Hier sehen Sie ein Beispiel eines Rissprotokolls zur vorsorglichen Beweisaufnahme.

Methoden

Erschütterungsmessung

Erschütterungsmessung

Inklinometer

Nivellement

Tachymetrie

Ansprechpartner

Lukas DomeisenLukas Domeisen
Geschäftsleitung
__
Lukas Domeisen
l.domeisen@igd.ch
Michael WalchMichael Walch
Geschäftsleitung & Projektleitung
__
Michael Walch
m.walch@geogl.ch
Samuel HirsbrunnerSamuel Hirsbrunner
Geschäftsleitung & Projektleitung
__
Samuel Hirsbrunner
s.hirsbrunner@geogl.ch
Björn MächlerBjörn Mächler
Sachbearbeitung Vermessung & Tiefbau
__
Björn Mächler
b.maechler@igd.ch